Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

2. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Über Krankheiten muss DSG wahrheitsgemäß und umgehend informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundehalter (z.B. Behandlungskosten der anderen Hunde).

2.1 Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses ist vorzulegen.

2.2 Die anstehende oder beginnende Läufigkeit einer Hündin muss umgehend mitgeteilt werden. Nach Absprache darf die Hündin an der Tour teilnehmen. Für die Folgen durch eine Deckung der Hündin übernimmt DSG keine Haftung.

2.3 DSG versichert, deinen Hund artgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

2.4 Für Schäden des Hundes, die während der Betreuung (z.B. beim Rennen, Spielen oder Raufereien) mit anderen Hunden entstehen, wird keine Haftung übernommen.

2.5 Sollte DSG während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert.

In Notfällen kann DSG auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundebesitzer handeln.

3. Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, dann haftet DSG nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. DSG verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (z.B. Besitzer, Tierheim und Polizei informieren und Suche aufnehmen).

3.1 Richtet der Hund bei Personen von DSG oder bei Dritten (Hund/Mensch) Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schäden, die der Hund verursacht, übernimmt DSG keine Haftung, es sei denn, dass DSG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

3.2 Richtet der Hund Schäden an (z.B. im Autoinnenraum), so haftet hierfür der Hundebesitzer. Der Hund muss haftpflichtversichert sein (Nachweis als Kopie erforderlich).

4. Der Hundehalter versichert DSG alle Fragen über den Hund wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotenzial, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.

5. DSG behält sich vor, dem Hund einen Maulkorb aufzuziehen, um andere Hunde der Gruppe zu schützen.

5.1 Wenn der Hund einen ausgeprägten Jagdtrieb hat oder nicht abrufbar ist, behält sich DSG vor, den Hund an der langen Leine zu lassen, um ein Entfernen der Gruppe und Schäden für sich und die Umwelt zu vermeiden.

6. Der Hundehalter bestätigt, dass ein gut sitzendes Geschirr und ein verstellbares Halsband zur Verfügung stehen und deren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit gegeben ist. Dasselbe gilt für den gegebenenfalls benötigten Maulkorb.

7. DSG haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Zubehör des Hundes (z.B. Halsbänder, Geschirre, Marken, Anhänger).

8. An- und Abmeldungen müssen schriftlich mitgeteilt werden.


8.1 Für den ABO-Vertrag werden feste Tage für einen Monat festgelegt. Monatlich kann zwischen den Paketen S, M und L gewechselt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Im ABO-Tarif werden Terminausfälle durch z.B. Krankheit des Hundes, Läufigkeit oder Urlaub der Hundehalter nicht erstattet. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen jeweils zum Monatsende.

8.2 Normal-Tarif:
Anmeldungen für die folgende Woche sollten bis Sonntag 17 Uhr mitgeteilt werden. Sollte die Gruppe bereits voll sein, kann der Hund an dem betreffenden Tag nicht mitgenommen werden. Abmeldung bis 17 Uhr am Vortag, sonst behält DSG sich das Recht vor, die gebuchten Termine vollumfänglich zu berechnen. Der Hund soll mindestens einmal die Woche mitlaufen (Absprachen möglich). Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen jeweils zum Monatsende.

9. Die Probezeit beträgt 4 Wochen. In dieser Zeit können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Der Hund sollte in der Probezeit mindestens einmal pro Woche bei der Tour dabei sein, damit er Routinen erlernt und Vertrauen herstellen kann.

10. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Preisänderungen vorbehalten.

11. Sollte ich erkranken, wird die Tour nicht berechnet, ich bin aber auch von der Verpflichtung zur Betreuung befreit.

11.1 Bei riskanten Wetterbedingungen behält DSG sich vor, zum Tierwohl und zum Eigenschutz die Tour zu verlegen.

11.2 Bei Betriebsurlaub fallen keine Kosten für den Hundebesitzer an. Die Tage werden entsprechend herausgerechnet.

11.3 Der Betriebsurlaub wird bis zum Ende des Jahres für das folgende Jahr bekannt gegeben.

12. Rechnungen werden aus Umweltgründen per E-Mail versendet. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Für Mahnungen können Gebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnung anfallen. Ist der Hundebesitzer wiederholt in Zahlungsverzug gekommen, behalte ich mir vor, den Hund erst nach Begleichung der Rechnung wieder zu betreuen.

13. Die Daten des Hundehalters werden von DSG vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten des Hundehalters werden zur Rechnungserstellung und zum Abholen / Bringen des Hundes verwendet.

13.1 DSG nimmt Fotos der Hunde auf und verwendet die Fotos auf Facebook, Instagram sowie auf der Webseite.

14. Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt und die Geschäftsbedingungen also solche unwirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen Geschäftsbedingungen benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

15. Diese Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.08.2022 wirksam. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Zusätze und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Streitigkeiten beider Parteien sind möglichst außergerichtlich zu lösen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.

16. Der Betreuungsvertrag ist für beide Parteien zum Ende des Monats mit Frist von 4 Wochen kündbar. Ausgenommen davon ist das das Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung bei Falschangaben,
aggressivem Verhalten des Hundes gegenüber Menschen oder anderen Hunden.

Share by: